Die massnahmen- und maskenkritischen Eltern in Bern haben einen Erfolg errungen.
Eltern, die ihre Kinder nicht dem Masken- und Testwahnsinn an Schulen aussetzen wollen, dürfen ihre Kinder künftig zu Hause unterrichten.
Warum dieser wahrscheinlich mit der Kinderrechtserklärung von Bellinzona zu tun hat, was diese überhaupt und ist und warum die Situation der Kinder mit jener von Leibeigenen oder Sklaven zu vergleichen ist, erklärt Mediator Marek Schäfer in unserem Video.
✔️ Erfolg gegen Maskenpflicht an Schulen (Kanton Bern)
✔️ Kinderrechtserklärung von Bellinzona
✔️ Mediator Marek Schäfer
✔️ Plattformen für Eltern
✔️ Ausblick und Ziele
✔️ Tipp für alle Bedrängten
Die Kommentare dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Wir handhaben die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.