Am Pfingstmontag machen wir Pause, daher gibt es dann keine TTV News.
Euch allen schöne Pfingsten 🌞.
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Es wäre noch vor der Bestellung zu prüfen, ob diese nun nach Aufhebung der besonderen Lage überhaupt noch rechtens ist. Es handelt sich schliesslich nur um eine bedingt zugelassenen Wirkstoff dessen Wirkung zudem noch bezweifelt werden muss. Gemäss EpG ist dies jedoch nur unter besonderer Lage und ausserordentlicher Lage möglich.