23. September 2022 - Armin Stalder

Etwas Hoffnung

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Kurt Tucholsky

Jüngste Meldungen verbreiten etwas Hoffnung; Hoffnung darauf, dass die eine oder andere Institution des modernen Verfassungsstaates doch noch einigermassen intakt sein könnte. So haben zum Beispiel die Stimmbürger des Fürstentums Liechtenstein am vergangenen Sonntag das sogenannte 2-G-Gesetz abgelehnt (wir berichteten) – mit rund 53 Prozent Nein-Stimmen zwar knapp, aber immerhin.

Die Abstimmung darf als Erfolg für die junge Partei «Mensch im Mittelpunkt» und deren Referendum gewertet werden. Es ist bezeichnend, dass dieser Impuls nicht von den etablierten politischen Kräften innerhalb des parlamentarischen Systems stammte.

Einerseits ist das Abstimmungsresultat ein wichtiges Signal. Es ist ein Nein zu einem geplanten Gesetz, mit dem die liechtensteinische Regierung eine De-facto-Diskriminierung breiter Bevölkerungsteile legalisieren wollte. Die «Staats-Delegitimierer» sind also beileibe nicht nur in irgendwelchen skurrilen dunklen Ecken zu finden, wie die Mainstream-Presse oder der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit glauben machen wollen.

Vielmehr haben sie sich in den etablierten Institutionen des Staates selbst festgesetzt. Dort höhlen sie diese mit einer korrumpierten Geisteshaltung von innen aus, indem sie mit Gesetzen Illegales zu legal erklären wollen. Damit lassen sich dann wunderbar die grausigsten Dinge vollziehen, ohne dass man dafür juristisch belangt werden könnte. Die Willkür lässt grüssen, und auf Verweise auf die einschlägigen historischen Beispiele wollen wir hier verzichten.

Andererseits: Wenn man die Argumentation der Regierung für das Gesetz betrachtet, fragt man sich, weshalb «nur» 53 Prozent der Stimmbürger es abgelehnt haben. Die Regierung behauptete nämlich, dass das 2-G-Gesetz nötig sei, damit kein Regelungsgefälle zur Schweiz entstehe. Denn sollte die Schweiz 2-G-Massnahmen einführen, müsse Liechtenstein dies aufgrund seiner Abhängigkeit von der Schweiz über Zollvertrag und Epidemiengesetz auch tun. Dieser Behauptung hatte der Staatsgerichtshof bereits in einem früheren Urteil widersprochen.

Apropos Gerichtsurteile: Am 20. September entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Kommunikationsdaten der Bürger nicht mehr ohne Anlass und nur noch für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden dürfen; Stichwort Vorratsdatenspeicherung. So müssen in zahlreichen europäischen Ländern nun rechtswidrig gewordene Gesetze angepasst werden.

Herzlich

Armin Stalder

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