Kundgebung und Gedenktag für Betroffene der unmenschlichen KESB-Massnahmen
👉 Freitag, 1. November 2024, 14 Uhr, Bern Bundesplatz
Unmengen von Menschen leiden an tagtäglichen Eingriffen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Es sind Kinder, Eltern, Erwachsene aber auch ältere Menschen. Mit dieser Kundgebung will die Kinder- und Erwachsenenschutz-Vereinigung (KESV) auf diesen Missstand hinweisen.
Die KESV verzeichnet einen erheblichen Anstieg missbräuchlicher KESB-Fälle. Dabei ist deutlich ersichtlich, dass die KESB immer wieder zum Mittel des "superprovisorischen Obhutsentzugs" greift. Das ist ein sogenanntes vorsorgliches Verfahren, bei welchem über die Köpfe der KESB-Betroffenen entschieden wird und Kinder ohne Anhörung, sogar teilweise verdeckt, in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie fremdplatziert werden.
👉 www.kesv.ch
Forderungen der Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung KESV am Gedenktag der Massnahmenbetroffenen, 1. November 2024 Forderung
Nr. 1: Keine superprovisorischen Verfügungen mehr, ohne klare ausgewiesene akute Kindeswohlgefährdung. Forderung
Nr. 2: Kein Einsatz der Polizei bei Einweisung oder Rückführung in Pflegefamilien, Heime, Internate, Kliniken und Psychiatrien. Forderung
Nr. 3: Nach jedem Ausbruch aus Heimen etc. fordern wir die Überprüfung der Massnahme durch einen dem Betroffenen zur Seite gestellten, unabhängigen Begleiter. Forderung
Nr. 4: Persönliche Zivil- und Strafrechtliche Haftung der Behördenmitglieder bei Nichteinhaltung des Subsidiaritätsprinzip, des Anhörungsrechts und der Verhältnismässigkeit. Forderung
Nr. 5: Erhebung gesamtschweizerischer statistischer Zahlen.
Ansprechsperson für Rückfragen: Jasminka Brcina, Präsidentin Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung, Häsiweg 29, 5018 Erlinsbach, info@kesv.ch, 076 44 66 445
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