28. September 2022 - Rafael Lutz

Der Nationalrat ist weiter im Blindflug unterwegs

Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. Carl Schmitt

Das Vertrauen in die gewählten Volksvertreter ist brüchig geworden – eine Entwicklung, die bereits länger zu beobachten ist. Das Band zwischen Bürgern und Mandatsträgern ist zuletzt immer tiefer durchschnitten worden. Selbst in der direktdemokratischen Schweiz gab jüngst eine Mehrheit der Bürger an, unzufrieden zu sein mit den Politikern.

Und daran wird sich vorläufig für grosse Teile der Bevölkerung auch nur wenig ändern. Der Nationalrat hat heute der Verlängerung des Covid-19-Gesetzes zugestimmt. Damit können Grundrechtseinschränkungen auch weiterhin nach Belieben vollzogen werden. Das Geschäft geht nun in den Ständerat. Stimmt dieser in der Wintersession 2022 – wovon auszugehen ist – dem Gesetz auch zu, wird es voraussichtlich noch Anfang 2023 in Kraft treten.

Geht das Covid-Regime dann von vorne los? Das scheint im jetzigen Augenblick zwar eher unwahrscheinlich zu sein. Trotzdem: Allein schon die Möglichkeit, dass die Regierung weiterhin auf einschneidende Instrumente zur Bekämpfung des Virus zurückgreifen kann, ist beängstigend.

Gesundheitsminister Alain Berset (SP) behauptete, das Covid-19-Gesetz sei in Zukunft vor allem für Reisen ins Ausland wichtig. Man wisse nicht, welche Einreisebestimmungen in anderen Ländern künftig gelten würden.

Schlimmer noch: Die Schweizer Regierung spricht von «bewährten» Instrumenten, die in den letzten zweieinhalb Jahren angewendet worden seien. Das ist kein schlechter Witz – sehen Sie selbst, liebe Leserinnen und Leser (mehr dazu hier). Rechtsanwalt Philipp Kruse vom «Juristen-Komitee» kommentiert:

«Trotz zahlreicher Eingaben aus der Bevölkerung und auch des Juristen Komitees mit einer Fülle von Nachweisen u.a. zur fehlenden Tauglichkeit der PCR-Methode zur Feststellung einer Covid-19 Erkrankung und zur Untauglichkeit/Schädlichkeit der Massnahmen (s. oben referenzierter Post) setzt sich die grosse Kammer unserer obersten Staatsgewalt über die wiederholt angemahnte Überprüfungspflicht (Art. 169; 170 BV) hinweg und winkt den Vorschlag des Bundesrates zur vorsorglichen und überlangen Kompetenzerweiterung kopflos durch.»

Das Ganze zeigt einmal mehr: Die Kassandrarufe der Kritiker, die gerne als Verschwörungstheorien abgestempelt worden sind, waren richtig. Eine Regierung, die einmal in den Genuss enormer Macht gelangt ist, gibt diese nie freiwillig ab.

Umso bedenklicher ist vor diesem Hintergrund, dass die Demokratiebewegung in der Schweiz angeschlagen ist. Zwar kämpft die Organisation MASS-VOLL! weiter mit vollem Elan. Präsident Nicolas A. Rimoldi hatte schon im Frühjahr angekündigt, gegen eine Verlängerung des Covid-19-Gesetzes das Referendum zu ergreifen. Die Vorbereitungen dafür laufen. Doch ansonsten ist es ruhig geworden um die grossen Organisationen im Widerstand.

«Die Freunde der Verfassung» haben zwar jüngst auch mitgeteilt, das Referendum ergreifen zu wollen. Doch die Organisation ist schon lange nicht mehr so gut aufgestellt wie noch 2021. Machtkämpfe und interne Streitereien setzten den Verfassungsfreunden zu. Die Reputation der bis letztes Jahr mit Abstand stärksten Organisation innerhalb der Bewegung ist angeschlagen.

Das «Aktionsbündnis Urkantone für eine vernünftige Corona-Politik» blickte zuletzt kritisch auf ein mögliches Referendum. Mediensprecher Josef Ender sagte kürzlich, dass ein solches aus taktischen Gründen in seinen Augen nicht sinnvoll sei (wir berichteten).

In diesem Umfeld ist es umso wichtiger, dass die Demokratiebewegung sich schleunigst wieder tatkräftig in Bewegung bringt. Denn klar ist: Die permanente Machtkonzentration in der Exekutive gilt es mit allen rechtsstaatlichen und demokratischen Mitteln zu bekämpfen.

Und das gilt selbstverständlich nicht nur für die angebliche Virusbekämpfung. Die Energie-Politik steht der Corona-Politik in nichts nach. Viele Bürger machen sich inzwischen vermutlich ohnehin mehr Sorgen um die Wirtschaftslage und die Geldentwertung als um Corona.

Herzlich

Rafael Lutz

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